AGBs
Anbei unsere allgemein gültigen Geschäftsbedingungen, sofern nicht individuell vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Amalienburg GmbH (Munios Marketing-Web-Print Dienstleistungen), München (im folgenden:“Agentur“) für alle Leistungen gegenüber Auftraggebern (im folgenden:“Kunden“)
- Geltungsbereich
Auf alle Aufträge der Kunden und alle Leistungen der Agentur gegenüber Kunden finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur Anwendung, sofern als auch soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. - Schriftform
Sämtliche Vereinbarungen, Sonstige Klauseln und Vereinbarungen zwischen Agentur und Kunde bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. - Fremdkosten
Fremdkosten entstehen durch Inanspruchnahme von Leistungen Dritter wie z.B. Grafik, Text, Satz, Lithographie, Druck, Photographien, Fotoshootings, Staging, Castings, Marktforschung, Visualisierungen etc., die die Agentur im Rahmen ihrer Leistungen für den Kunden benötigt. Solcherart Fremdkosten werden dem Kunden von der Agentur unmittelbar nach Anfall zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von mind. 15 % des jeweiligen Fremdkosten-Nettobetrages gesondert berechnet. - Anzeigenschaltungen
Steuert und erstellt die Agentur im Kundenauftrag auf dessen Rechnung Inserate oder Anzeigen in Medien, so erhält die Agentur vom Kunden eine Agenturprovision in Höhe von mind. 15% des jeweiligen Netto-Schaltvolumens, sofern diese nicht direkt vom jeweiligen Medienträger an die Agentur bezahlt wird. Die Agentur beauftragt dahingehend die jeweiligen Medienträger in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Kunden. Die Kosten für von der Agentur zu erstellende Anzeigenschaltungen sind der Agentur vom Kunden vor Erteilung des Schaltungsauftrages auszugleichen. Vor Erhalt dieser Kosten ist die Agentur nicht verpflichtet, die Anzeigenschaltung in Auftrag zu geben. Die Agenturprovision ist nach erstmaliger Veröffentlichung der jeweiligen Anzeigenschaltung fällig. - Reise- und sonstige Nebenkosten
Nebenkosten sind folgende Kosten, die der Agentur im Rahmen ihrer Dienstleistung für Kunden entstehen und keine Fremdkosten sind, vor allem Kosten und Aufwendungen für Reisen, Kopien, 3D Drucke, Kommunikations-, oder Kurierdienste. Für Reisen sind der Agentur die Kosten für für Bahnfahrten in der 1.Klasse oder Flüge in der Economy Class zu erstatten. Fahrten mit dem Auto sind mit Euro 0,40 pro Kilometer Fahrstrecke auszugleichen und zu vergüten. Beherbergungskosten/ Übernachtungen werden im Inland mit Euro 145,– und im Ausland mit Euro 199,– pro Nacht und Person erstattet. Frühstück ist hierbei inbegriffen - Nutzungsrechte
Sämtliche geistigen Eigentums-, Nutzungs- und Schutzrechte inkl. den Urheberrechten an den Dienstleistungen und künstlerischen Ergebnissen der Leistungen der Agentur gegenüber dem Kunden stehen ausschließlich der Agentur und/oder etwaig von der Agentur insoweit beauftragten Dritten zu, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. - Haftung
Die Agentur haftet im Rahmen Ihrer Dienstleistungen ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und insoweit lediglich für den gewöhnlicherweise im Voraus absehbaren Schaden. Sämtliche von der Agentur dem Kunden erbrachten und vorgelegten Leistungsentwürfe, -vorschläge und Berichte wie z.B. Kontaktreports, Korrekturabzüge, Samples etc. gelten als vollumfänglich genehmigt, wenn nicht innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Zusendung schriftlich widersprochen wird. Die Agentur haftet keinesfalls für Ansprüche Dritter, die aus Druckunterlagen, Samples, Vorlagen, Texten oder sonstigen Leistungen, Gegenständen oder anderer Quellen entsprießen, die der Agentur durch den Kunden oder auf Veranlassung des Kunden durch Dritte zur Verfügung gestellt und von der Agentur im Rahmen ihrer Arbeit und Tätigkeit für den Kunden ganz oder teilweise verwendet wurden. Der Kunde hat in einem solchen Fall die Agentur vollumfänglich freizustellen. - Mehrwertsteuer
Sämtliche Zahlungsansprüche der Agentur verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. - Geheimhaltung / Schweigepflicht
Die Agentur als auch der Kunde sind dazu verpflichtet und haben dafür Sorge zu tragen, dass über alle ihnen während ihrer Zusammenarbeit zur Kenntnis kommenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder internen Geschäftsprozesse, Dokumente, Einsichten etc. der jeweils anderen Partei strengstes Stillschweigen zu wahren und diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern und allen von ihnen hinzugezogenen Dritten aufzuerlegen. Diese Pflicht gilt über den Zeitraum der Zusammenarbeit hinaus. - Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – zwingend München.